[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]
Die vorliegende Studie des ISKD´s verfolgt das Ziel, den Antragsstellungsprozess für denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse bzw. Anträge im Bundesland Bayern näher zu betrachten. Zu diesem Zweck wurden die Webseiten von 85 bayerischen Genehmigungsbehörden analysiert. Die Webseiten wurden mithilfe von Suchmaschinen und/oder dem Portal des BLfD (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege) aufgerufen, basierend auf der dort veröffentlichten Karte der bayerischen Regierungsbezirke.
Die Analyse erfolgte anhand verschiedener Vergleichskriterien, darunter die Art der Formulare, die Zugänglichkeit von zusätzlichen Informationen und Ausfüllhinweisen sowie das Vorhandensein von weiterführenden Links und themenrelevanten Artikeln.
Insgesamt wurden 104 Genehmigungsbehörden in Bayern untersucht, davon nutzen einige Seiten die gleichen Formularstrukturen, warum sich demzufolge die tatsächlich untersuchte Anzahl von Genehmigungsunterlagen auf 85 reduzieren lässt. Bei wenigen Webseiten werden keine Formulare bereitgestellt, sondern das Bayern.Portal verlinkt. Des Weiteren wird auf formlose Anträge verwiesen. Demgegenüber stehen eigenständige Formulare, u.a. mit nützlichen Ausfüllhinweisen zur Verfügung. In vielen Fällen werden weder Unterlagen noch Hinweise zum Verfahren bereitgestellt.
Die Datenerhebung für die Studie erfolgte im Zeitraum vom 01.06. bis 01.07.2023. Die statistischen Ergebnisse wurden in einer Tabelle zusammengefasst (siehe PDF-Datei unten).
1 S. 307, Dr. M., Dieter; Prof. Dr. Krautzberger, Michael: Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege Recht - fachliche Grundsätze - Verfahren - Finanzierung, 5. Auflage, 2022, C.H. Beck Verlag, München